Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen und im Studienalltag
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen.
Damit wir Ihnen diese Nachteilsausgleiche auch gewähren können, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig – am besten zu Semesterbeginn – über Ihre Situation informieren und einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Die Gestalt eines Nachteilsausgleichs kann sehr unterschiedlich ausfallen und ist auf die konkreten Bedürfnisse der Studierenden angepasst. Möglichkeiten sind zum Beispiel:
Dabei ist unser Grundsatz, dass die gewählte Kompensationsmöglichkeit Ihre Nachteile ausgleicht, aber nicht überkompensiert.