Symbolfoto Doktorhut

Promotion

Symbolfoto Doktorhut
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Frege-Kolleg und PhD-Seminare

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Informationen und Dokumente

  • Rechtsvorschriften
  • Ablauf von Promotionsverfahren (Annahme Doktorand:in)

    1. Schritt: Betreuungsvereinbarung - Die Doktorandinnen und Doktoranden schließen eine Vereinbarung mit der Betreuerin/dem Betreuer ab. Die Vereinbarung (siehe Formulare) legt das Thema der Dissertation, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden und der/des Promovierenden fest. 

    2. Schritt: Registrierung bei doc-in - Die Doktorandinnen und Doktoranden registrieren sich im Onlineportal der Graduiertenakademie. Das Portal doc-in verwaltet alle Promotionen elektronisch. Promovierende können hier ihre elektronische Promotionsakte einsehen und ihren Promotionsverlauf verfolgen. Die Doktorandinnen und Doktoranden rufen die doc-in-Startseite auf, wählen den Menüpunkt "Registrierung" und geben ihre Nutzerdaten ein. Nach der Registrierung beantragen sie über den Menüpunkt "Antrag zur Promotion" im doc-in die Annahme als Doktorand. Das Antragsformular im doc-in ist vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. Bitte Adressänderungen/ E-Mail/ Namensänderung melden.

    3. Schritt: Antrag auf Annahme als Doktorand/in - Die Doktorandinnen und Doktoranden können Ihre Unterlagen während der Sprechzeiten in der Promotions- und Habilitationsstelle einreichen oder per Post zusenden (bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen): 

    • Betreuungsvereinbarung (siehe Formulare)
    • Antrag auf Annahme als Doktorand (Ausdruck aus doc-in; im Original unterzeichnet durch die Doktorandin/den Doktoranden und die Betreuerin/den Betreuer bzw. die Betreuerinnen und Betreuer)
    • Lebenslauf (unterschrieben)
    • Beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis des Hochschulabschlusses
      • Bei Abschlussdokumenten, die von der Friedrich-Schiller-Universität Jena ausgestellt wurden, sind bei Vorlage der Originaldokumente einfache Kopien ausreichend.
      • Bei Masterabschlüssen (oder anderen gestuften Hochschulabschlüssen) sind auch beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis des Bachelorabschlusses einzureichen.
      • Falls die Urkunden und Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sind, ist jeweils auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung einzureichen.
    • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) - Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere aufgedruckte Zugangs- und Seriennummern, sollen auf der Personalausweiskopie geschwärzt werden.

    4. Schritt: Entscheidung über Annahme als Doktorandin/Doktorand - Der Fakultätsrat entscheidet in der Regel innerhalb von einem Monat über die Annahme als Doktorandin/Doktorand. Die Entscheidung über die Annahme wird schriftlich mitgeteilt.

  • Ablauf von Promotionsverfahren (Eröffnung)

    Schritt 5: Überweisung der Promotionsgebühr (siehe Merkblatt)

    Schritt 6: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe Formular + Merkblatt)

    Schritt 7: Bestellung Promotionskommission/ Verfahrenseröffnung - Der Fakultätsrat entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und bestellt die Mitglieder der Promotionskommission. Die Doktorandin/Der Doktorand wird schriftlich über die Eröffnung des Promotionsverfahrens informiert.

    Schritt 8: Gutachteneinholung - Die vom Fakultätsrat bestätigten Gutachterinnen und Gutachter werden von der Promotionsstelle gebeten ihre Gutachten zu erstellen.

    Schritt 9: Auslagefrist der Gutachten - Nach Eingang aller Gutachten sind gemäß § 8 Absatz 7 der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik die HSL und die Habilitierten der Fakultätl berechtigt, innerhalb von drei Wochen schriftlich zur Dissertation Stellung zu nehmen.

    Schritt 10: Festsetzung des Disputationstermins und Durchführung - Bei der Terminfindung ist die Promotionsstelle sehr gern behilflich.

  • Ablauf von Promotionsverfahren (Abschluss)

    Schritt 11: Abschluss des Promotionsverfahrens - Der Dekan informiert die Doktorandin / den Doktorand über den Abschluss des Verfahrens  und weist daraufhin, dass die Promotion durch die Aushändigung der Urkunde vollzogen wird, sobald der Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertation gemäß § 13 Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik Genüge getan ist. Wichtige Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie hier: ThULB: Hochschulschriften (Abgabe) (uni-jena.de)Externer Link

    Schritt 8: Veröffentlichung der Dissertation 

    Schritt 9: Aushändigung der Promotionsurkunde - Nach Abschluss des Promotionsverfahren wird die Urkunde vorbereitet und liegt zur Aushändigung vor. Wenn auch die Bestätigung über die Abgabe der Pflichtexemplare der Bibliothek vorliegt, erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten die Promotionsurkunde. Erst durch Aushändigung der Urkunde beginnt das Recht den Doktorgrad zu führen.

  • Gebühren

    Die Promotionsgebühr beträgt derzeit 130,00 € und ist einzuzahlen auf das Konto:

    • Deutsche Bundesbank
    • IBAN: DE 09 8200 0000 0083 0015 03
    • BIC: MARKDEF1820
    • Verwendungszweck: Name, Vorname, FMI, Promotion
  • Formulare

Kontakt - Promotionsbüro

Sandra Hagedorn
Teamassistentin
vCard
Dekanat der Fakultät für Mathematik und Informatik
Raum 3327
Ernst-Abbe-Platz 2
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link