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Rechtsvorschriften
- Thüringer Hochschulgesetz (ThürHGExterner Link)
- Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik (PromO_FMIpdf, 382 kb)
- Doctoral examination regulations (PromO_FMI_engpdf, 409 kb)
- Rahmenpromotionsordnung FSU Jena
- Gebührenordnung der FSU Jena (GebührenOExterner Link)
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Ablauf von Promotionsverfahren (Annahme Doktorand:in)
1. Schritt: Betreuungsvereinbarung - Die Doktorandinnen und Doktoranden schließen eine Vereinbarung mit der Betreuerin/dem Betreuer ab. Die Vereinbarung (siehe Formulare) legt das Thema der Dissertation, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden und der/des Promovierenden fest.
2. Schritt: Registrierung bei doc-in - Die Doktorandinnen und Doktoranden registrieren sich im Onlineportal der Graduiertenakademie. Das Portal doc-in verwaltet alle Promotionen elektronisch. Promovierende können hier ihre elektronische Promotionsakte einsehen und ihren Promotionsverlauf verfolgen. Die Doktorandinnen und Doktoranden rufen die doc-in-Startseite auf, wählen den Menüpunkt "Registrierung" und geben ihre Nutzerdaten ein. Nach der Registrierung beantragen sie über den Menüpunkt "Antrag zur Promotion" im doc-in die Annahme als Doktorand. Das Antragsformular im doc-in ist vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. Bitte Adressänderungen/ E-Mail/ Namensänderung melden.
3. Schritt: Antrag auf Annahme als Doktorand/in - Die Doktorandinnen und Doktoranden können Ihre Unterlagen während der Sprechzeiten in der Promotions- und Habilitationsstelle einreichen oder per Post zusenden (bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen):
- Betreuungsvereinbarung (siehe Formulare)
- Antrag auf Annahme als Doktorand (Ausdruck aus doc-in; im Original unterzeichnet durch die Doktorandin/den Doktoranden und die Betreuerin/den Betreuer bzw. die Betreuerinnen und Betreuer)
- Lebenslauf (unterschrieben)
- Beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis des Hochschulabschlusses
- Bei Abschlussdokumenten, die von der Friedrich-Schiller-Universität Jena ausgestellt wurden, sind bei Vorlage der Originaldokumente einfache Kopien ausreichend.
- Bei Masterabschlüssen (oder anderen gestuften Hochschulabschlüssen) sind auch beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis des Bachelorabschlusses einzureichen.
- Falls die Urkunden und Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sind, ist jeweils auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung einzureichen.
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) - Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere aufgedruckte Zugangs- und Seriennummern, sollen auf der Personalausweiskopie geschwärzt werden.
4. Schritt: Entscheidung über Annahme als Doktorandin/Doktorand - Der Fakultätsrat entscheidet in der Regel innerhalb von einem Monat über die Annahme als Doktorandin/Doktorand. Die Entscheidung über die Annahme wird schriftlich mitgeteilt.
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Ablauf von Promotionsverfahren (Eröffnung)
Schritt 5: Überweisung der Promotionsgebühr (siehe Merkblatt)
Schritt 6: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe Formular + Merkblatt)
Schritt 7: Bestellung Promotionskommission/ Verfahrenseröffnung - Der Fakultätsrat entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und bestellt die Mitglieder der Promotionskommission. Die Doktorandin/Der Doktorand wird schriftlich über die Eröffnung des Promotionsverfahrens informiert.
Schritt 8: Gutachteneinholung - Die vom Fakultätsrat bestätigten Gutachterinnen und Gutachter werden von der Promotionsstelle gebeten ihre Gutachten zu erstellen.
Schritt 9: Auslagefrist der Gutachten - Nach Eingang aller Gutachten sind gemäß § 8 Absatz 7 der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik die HSL und die Habilitierten der Fakultätl berechtigt, innerhalb von drei Wochen schriftlich zur Dissertation Stellung zu nehmen.
Schritt 10: Festsetzung des Disputationstermins und Durchführung - Bei der Terminfindung ist die Promotionsstelle sehr gern behilflich.
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Ablauf von Promotionsverfahren (Abschluss)
Schritt 11: Abschluss des Promotionsverfahrens - Der Dekan informiert die Doktorandin / den Doktorand über den Abschluss des Verfahrens und weist daraufhin, dass die Promotion durch die Aushändigung der Urkunde vollzogen wird, sobald der Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertation gemäß § 13 Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik Genüge getan ist. Wichtige Informationen zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie hier: ThULB: Hochschulschriften (Abgabe) (uni-jena.de)Externer Link
Schritt 8: Veröffentlichung der Dissertation
Schritt 9: Aushändigung der Promotionsurkunde - Nach Abschluss des Promotionsverfahren wird die Urkunde vorbereitet und liegt zur Aushändigung vor. Wenn auch die Bestätigung über die Abgabe der Pflichtexemplare der Bibliothek vorliegt, erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten die Promotionsurkunde. Erst durch Aushändigung der Urkunde beginnt das Recht den Doktorgrad zu führen.
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Gebühren
Die Promotionsgebühr beträgt derzeit 130,00 € und ist einzuzahlen auf das Konto:
- Deutsche Bundesbank
- IBAN: DE 09 8200 0000 0083 0015 03
- BIC: MARKDEF1820
- Verwendungszweck: Name, Vorname, FMI, Promotion
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Formulare
- Betreuungsvereinbarung (Dokumentdocx, 56 kb)
- Doctoral agreement (documentdocx, 57 kb)
- Antrag Annahme als Doktorand/in (doc-inExterner Link)
- Antrag Abmeldung als Doktorand/in (Dokumentpdf, 99 kb)
- Antrag Eröffnung Promotionsverfahren (Antragpdf, 163 kb + Merkblattdocx, 16 kb + Vorschlag Kommissionpdf, 1 mb)
- Ehrenwörtliche Erklärung (Musterpdf, 382 kb)