FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Hinweise und Informationen zum Studium

  • Wo finde ich Informationen zu meinem Studium?

    Eine Übersicht aller Studiengänge ist auf der Studium-Homepage veröffentlicht.

    Die Seite jedes einzelnen Studiengangs enthält dann spezielle Informationen wie:

    • Prüfungsordnung
    • Studienordnung
    • Modulbeschreibungen
    • Regelstudienplan
    • Archiv der vorherigen Semester
    • Ansprechpersonen

    Die Seite Studiengangorganisation enthält allgemeine Informationen rund um das Studium, wie:

    • Modulprüfungsanmeldung
    • Listen der aktuellen Prüfunfstermine und Archiv vergangener Prüfungstermine
    • Formulare
    • aktuelle Mitteilungen des Studien-/Prüfungsamtes
    • Hinweise zu vergangenen Semestern
    • Ansprechpersonen
  • Wen kann ich bei Fragen zum Studium ansprechen?

    Sie haben die Möglichkeit, sich an verschiedenen Stellen zu informieren und Fragen zu stellen:

    Studienfachberatung

    • Im Rahmen der Studieneinführungstage (STET) zum ersten Fachsemester findet eine Informationsveranstaltung zum Studiengang, den Inhalten und dem Aufbau des Studiums statt.
    • Die Fachstudienberater:innen, Studiengangsverantwortliche und der Referent für Studiengangangelegenheiten sind die richtigen  Ansprechpersonen bei Fragen während des Studiums.

    Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung, Modulkatalog und Regelstudienplan

    Auskünfte, die die Studien- und Prüfungsordnung, den Modulkatalog und den Regelstudienplan betreffen, werden durch das Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik erteilt (§ 11, Absatz 4 der Prüfungsordnungen).

    Allgemeine Studienprobleme

    Für nicht-fachspezifische Studienprobleme, wie:

    • Immatrikulation und Exmatrikulation
    • Beantragung Fachrichtungswechsel / Zweitstudium
    • Beantragen von Urlaubssemestern
    • Thoska-Karte

    steht das Studierenden-Service-Zentrum der Universität Jena zur Verfügung.

    Fachschaftsräte

    Die Fachschaftsräte stehen ebenfalls bei vielen Fragen mit Rat und Tat zu Seite.

  • Wie werde ich bei Entscheidungen des Prüfungsausschusses benachrichtigt?

    Brief

    Sie erhalten einen Antwortbrief bei Anfragen, die einen direkten Bezug zur Studien- oder Prüfungsordnung darstellen. Das sind beispielsweise:

    • Anträge auf Zweitwiederholungen (Härtefallanträge) nachdem die Zahl der möglichen Wiederholungsprüfungen ohne Angabe von Gründen überschritten wurde
    • Widerspruchsbescheide

    Die Briefe werden an die Adresse gesendet, die in Friedolin angegeben ist. Das ist, je nach Ihrer Entscheidung, die Heimat- oder Studienortadresse. Änderungen in der Andresse tragen Sie bitte in Friedolin ein.

    E-Mail

    Sie erhalten eine Antwort-E-Mail bei Anfragen, die keinen direkten Bezug zur Studien- oder Prüfungsordnung darstellen. Das sind beispielsweise:

    • Anträge auf Zweitwiederholungen (Härtefallanträge) die ohne Angabe von Gründen
    • pauschale Anfragen an den Prüfungsausschuss (z. B. Anerkennung von Modulen)
    • ...

    Friedolin

    Sie erhalten eine Nichtzulassung zu einer Modulprüfung, um den gesetzten Zeitrahmen von 2 Wochen vor Prüfungstermin einhalten zu können. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig in Friedolin, wenn Ihre Prüfungszulassung vakant ist.

  • Wo finde ich Informationen zum Neben- oder Anwendungsfach?

    Nebenfächer gibt es in den Bachelor- und Master-Studiengängen Mathematik und Informatik.

    Anwendungsfächer gibt es nur im Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik.

    Die Bachelor-/Master-Studiengängen Wirtschaftsmathematik und Bioinformatik haben kein Neben- oder Anwendungsfach. 

    Im Masterstudiengang Computational and Data Science können im Wahlpflichtbereich Module aus anderen Fächern gewählt werden. Die Abstimmung erfolgt hier mit dem Studiengangsverantwortlichen.  

    Informationen zu den Anwendungs- und Nebenfächern finden Sie:

    • in der Studienordnung des jeweiligen Studienganges (in der Anlage bzw. im Anhang)
    • auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs
  • Kann ich das Neben- oder Anwendungsfach wechseln?

    Das Anwendungs- bzw. Nebenfach kann im Bachelor-Studium Angewandte Informatik oder Mathematik einmalig unter bestimmten Voraussetzungen gewechselt werden (§ 7, Absatz 5 der Studienordnung des entsprechenden Studienganges). 

    Dazu muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Dem Antrag wird entsprochen, wenn keine Prüfung im Anwendungs-/Nebenfach endgültig nicht bestanden ist und das Studium in der Frist gemäß § 17, Absatz 3 der Prüfungsordnung des entsprechenden Studienganges abgeschlossen werden kann.

    Die Belegung anderer als in den Studienordnungen aufgelisteter Anwendungs-/Nebenfächer ist nicht möglich.

    Im Studiengang B.Sc. Informatik können Sie innerhalb des Bereiches 'Übergreifende Inhalte' Module aus anderen Nebenfächern wählen. Jedoch müssen bereits begonnene Module abgeschlossen werden und abgeschlossene Module können nicht abgewählt werden. Eine Wechselanzeige ist nicht notwendig.

  • Kann ich Module abwählen oder austauschen? Welche Fristen gibt es?

    Fristen

    Allgemein gilt, dass alle Module bis zehn Wochen nach Vorlesungsbeginn (die genauen Termine entnehmen Sie bitte den jeweiligen Semesterterminen) abgewählt werden können. Voraussetzung ist: Es wurde noch keine Prüfungsleistung (wie z. B. ein Seminarvortrag) erbracht. Für Blockveranstaltungen gelten andere Fristen.

    Pflichtmodule

    Pflichtmodule sind im gewählten Studiengang verpflichtend - daher auch der Name. Sie sollten in dem im Regelstudienplan vorgesehenen Semester belegt werden.

    Wahlpflichtmodule

    Wahlpflichtmodule sind Module, die Sie aus einem bestimmten Angebot und mit bestimmten Vorgaben selbst wählen können. Haben Sie sich für ein Modul entschieden (wird verbindlich mit der Modulprüfungsanmeldung), dann wird es für Sie quasi zum Pflichtmodul. Es gelten dann die gleichen Fristen wie bei den Pflichtmodulen  Ein nachträglicher Wechsel/Austausch ist nicht möglich. Bitte beachten Sie diese "harte" Regelung, da Studien-/Prüfungsordnungen anderer Fakultäten Wechselmöglichkeiten evtl. zulassen. Dies ist an unserer Fakultät nicht möglich!

    Zusatzmodule

    Für die Anmeldung von Zusatzmodulen gelten die gleichen Fristen wie oben. Ein Wechsel zwischen Wahlpflicht- und Zusatzmodul ist nur innerhalb der 10-wöchigen Anmeldefrist möglich. Später nicht mehr!

  • Wann muss ich die Modulzuordnung treffen?

    Module in fachspezifischen Wahlpflichtbereichen

    In allen Studiengängen gibt es einen mehr oder weniger umfangreichen Wahlpflichtbereich. Diesen können Sie selbst nach Ihren Interessen, aber auch vorgegebenen fachlichen Zuordnungen gestalten. Sie sollten sich schon zeitig Gedanken über das Fachgebiet machen, welches Sie im Laufe Ihres Studiums vertiefen möchten und Module entsprechend wählen.

    Bei der Modulprüfungsanmeldung sollten Sie den geplanten Wahlpflichtbereich bereits wählen. Aufgrund des wechselnden Angebotes an Modulen muss die endgültige Zuordnung zu den in den Studiengängen ausgewiesenen Wahlpflichtbereichen (z. B. im B.Sc. Mathematik Erweiterung <=> Vertiefung, im M.Sc. Informatik Wahlpflichtbereich <=> Vertiefung) aber erst zur Anmeldung der jeweiligen Abschlussarbeit erfolgen

    Zusatzmodule

    Zusatzmodule müssen als solche angemeldet werden. Sie können nicht nachträglich in ein 'reguläres' Modul umgewandelt werden.

    Nebenfach- oder ASQ-Module

    Die Zuordnung erfolgt mit der verbindlichen Prüfungsanmeldung für diese Bereiche.

    Nach Ablauf der 10-wöchigen Anmelde-/Änderungsfrist gelten alle Modulanmeldungen als verbindlich und können nicht mehr geschoben werden. Ausnahme ist Punkt 1.

  • Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich einen Fachrichtungswechsel plane?

    Ein Fachrichtungswechsel muss offiziell im Studierenden-Service-Zentrum SSZ beantragt werden (Formular). Der Wechsel sollte spätestens zu Vorlesungsbeginn vollzogen sein.

    Wechseln Sie in einen Studiengang, in dem bereits absolvierte Module anerkannt werden sollen oder müssen (§ 6 der PO), ist eine Einstufung vom Prüfungsamt erforderlich. Werden im neuen Studiengang gleiche Module wie im bisherigen Studium gefordert, so werden auch evtl. Fehlversuche bzw. Härtefallanträge mitgenommen.

Hinweise zu Prüfungen (An-/Abmeldung, Zeiträume, ...)

  • Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig?

    Studien-/Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik

    • Bachelorstudiengänge (B.Sc.) Angewandte Informatik, Bioinformatik, Informatik, Mathematik, Wirtschaftsmathematik
    • Masterstudiengänge (M.Sc.) Bioinformatik, Computational Science, Informatik, Mathematik, Wirtschaftsmathematik
    • Lehramt Mathematik Gymnasium, Mathematik Regelschule, Informatik Gymnasium, Informatik Regelschule, Erweiterungsprüfungen.

    Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns. Sie erreichen uns per E-Mail studienamt_fmi@uni-jena.de.

    Akademisches Prüfungsamt (ASPA)

    • Studierende der B.A. Studiengänge Erweiterungsfach Informatik oder Mathematik

       --> Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das ASPAExterner Link.

  • Wer gibt verbindliche Auskünfte zu Prüfungen?

    Informationen erhalten Sie vom Prüfer (Prüfungsumfang, -art, -termin). Zusätzlich finden Sie eine Liste der Prüfungstermine, die dem Studien- und Prüfungsamt der FMI gemeldet wurden, hier: Studienorganisation --> Prüfungen

    Bitte verlassen Sie sich nicht auf "Hörensagen", da es selbst an der Friedrich-Schiller Universität Jena sehr unterschiedliche Regelungen rund um Prüfungen gibt.

    Gibt es Unklarheiten, kommen Sie rechtzeitig in das Studien- und Prüfungsamt. Wir helfen Ihnen gern.

  • Wo und wann muss ich mich zu Prüfungen anmelden?

    Die Prüfungsanmeldung erfolgt für alle Studiengänge in der Regel elektronisch über Friedolin.

    Der Anmeldezeitraum beträgt 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn und wird jedes Semester konkret auf Friedolin bekannt gegeben.

    Auf der Seite Studienorganisation finden Sie Informationen zur Modulprüfungsanmeldung. Dort steht auch, was zu tun ist, wenn die Prüfungsanmeldung in Friedolin nicht erfolgreich war. Beispielsweise:

    • bei Zusatzmodulen
    • bei Projektmodulen
    • bei Modulen, die nicht explizit einem Studiengang zugeordnet sind (z. B. Bachelor-/Mastermodule im B.Sc./M.Sc. Mathematik)
    • bei NZU im vergangenen Semester
    • Sie für eine Wiederholungsprüfung noch keinen Härtefallantrag gestellt haben (Hinweis in Friedolin: Sie haben keinen Prüfungsanspruch mehr).

    Bitte achten Sie bei der elektronischen Prüfungsanmeldung immer auf die Bestätigungsmail und speichern Sie diese bis zum Semesterende ab! 

    Haben Sie weitere Fragen oder Schwierigkeiten, kommen Sie bitte rechtzeitig zu uns. Wir helfen Ihnen gern.

  • Was muss ich machen, wenn zwei Prüfungen an einem Tag stattfinden?

    Finden an einem Tag mehrere Prüfungen statt, so haben Sie ein Wahlrecht. Sie müssen nur an einer Prüfung teilnehmen (Beschluss der Prüfungsausschüsse). Dabei sind Wiederholungsprüfungen immer nachrangig.

    Die ausstehende (zweite) Prüfung muss zum nächstmöglichen Termin absolviert werden. Das ist in der Regel der Termin der Wiederholungsprüfung.

    Für die Prüfungsverlegung benötigen wir einen Nachweis:

    • Betrifft die Doppelung Module an unserer Fakultät, reicht ein formloser Antrag (z. B. per Mail).
    • Betrifft die Doppelung Prüfungen an verschiedenen Fakultäten, so benennen Sie uns die Prüfung, die verschoben werden soll und legen eine offizielle Bestätigung des Prüfungstermins vor.

    Die Beantragung der Prüfungsverlegung sollte so früh wie möglich erfolgen.

  • Wo und in welchem Zeitraum muss ich mich bei Verhinderung zu einer Prüfung melden?

    Können Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, so müssen Sie das Versäumnis unverzüglich anzeigen. Nach § 12, Absatz 2 der jeweiligen Prüfungsordnung sollten in der Regel drei Arbeitstage nicht überschritten werden.

    Nachweise der Verhinderung (z. B. ein ärztliches Attest) senden Sie an das Studien- und Prüfungsamt der FMI. Der Nachweis kann auf dem Postweg eingereicht werden.

  • Kann oder muss ich Prüfungen im Praxissemester ablegen? Verlängern sich Fristen?

    Während des Praxissemesters sollen keine Modulprüfungen stattfinden (§ 2, Abs. 4 der Praxissemesterordnung PrO). Dabei orientiert sich der Zeitraum des Praxissemesters in seinem Beginn und Umfang an den Schulhalbjahren der Thüringer Schulen (§ 2, Abs. 3 PrO). Es kommt also immer zu einer Überlappung zwischen Hochschulsemester und Praxissemester. 

    Liegen Prüfungstermine im Praxissemester, so sind Sie von der Prüfung befreit. Das betrifft sowohl Erst- als auch Wiederholungsprüfungen. Bitte vereinbaren Sie die Prüfungstermine nach Möglichkeit so, dass Sie an der Erstprüfung teilnehmen können. Schwierig wird dieses Anliegen in der Regel im Wintersemester, da hier das Schulhalbjahr oftmals bereits kurz nach Vorlesungsende beginnt. Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit dem Prüfer oder dem Studien- und Prüfungsamt, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

    Liegen Wiederholungsprüfungen im Praxissemester, so sind Sie von diesen freigestellt. Das Prüfungsamt kann nicht kontrollieren, ob Sie zu Ihrem Wiederholungsprüfungstermin im Praxissemester sind. Bitte teilen Sie dem Prüfungsamt unbedingt mit, wenn dieser Fall bei Ihnen zutrifft.

    Möchten Sie eine Prüfung im Praxissemester ablegen, so müssen Sie die Teilnahme beantragen. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung veröffentlicht auf seiner Seite ein Freistellungsformular für die SchuleExterner Link. Zusätzlich reichen Sie bitte eine Erklärung (FormularExterner Link) im Prüfungsamt der FMI ein, dass Sie an der Prüfung teilnehmen wollen. Diese Anmeldung ist dann verbindlich mit allen prüfungsrechtlichen Bestimmungen.

    Liegt das Praxissemester zwischen der Erstprüfung und einer Wiederholungsprüfung, so verlängert sich die 15-Monatsfrist nach § 16, Abs. 5 der Prüfungs- und Studienordnung um 6 MonateExterner Link.

  • Wie und wann werde ich bei Nichtbestehen einer Prüfung benachrichtigt?

    Die Prüfungsergebnisse werden in Friedolin veröffentlicht. Sie müssen sich selbst über Ihre Ergebnisse und eventuell notwendige Wiederholungsprüfungstermine informieren. Die Prüfungstermine werden, soweit bekannt, auf der Seite Studiengangorganisation veröffentlicht oder sind mit den Prüfenden selbstständig zu vereinbaren.

    1. Erstprüfung: Es erfolgt keine gesonderte Information zum Nichtbestehen der Erstprüfung. Sie werden automatisch zum nächstmöglichen Prüfungstermin (in der Regel der Wiederholungsprüfungstermin vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters) angemeldet. 

    2. Erste Wiederholungsprüfung: Sie werden über das Nichtbestehen schriftlich vom Prüfungsamt informiert. In der Regel kann jede Modulprüfung einmal wiederholt werden.

    Nach Prüfungsordnung § 11 besteht die Möglichkeit, zweite Wiederholungsprüfungen a) im Umfang von bis zu vier (zwei im Master) ohne Angabe von Gründen bzw. b) als Härtefallantrag zu beantragen. Beide Anträge müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der Modulprüfung an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Für Anträge zu Punkt a) nutzen Sie bitte das Formblatt „Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung” von unserer Homepage (nicht ASPA!).

    3. Zweite Wiederholungsprüfung: Sie werden über das Nichtbestehen schriftlich vom Prüfungsamt informiert. Das Modul ist endgültig nicht bestanden und das Studium kann nicht fortgesetzt werden.

    4. Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig und werden nicht genehmigt.

  • Sind die Prüfungszeiträume zum Semesterende vorgegeben?

    Prüfungszeiträume sind allgemein in den jeweiligen Prüfungsordnungen § 17 Absatz 1 festgelegt. "Prüfung und zugehörige Wiederholungsprüfung finden in der Regel in der auf das Modul oder Teilmodul unmittelbar folgenden vorlesungsfreien Zeit statt."

    Die Prüfungsausschüsse haben für die Erstprüfung einen Zeitraum der ersten 4 Wochen nach Veranstaltungsende und für die Wiederholungsprüfung die letzten 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn des Folgesemesters festgelegt.

    Dieser Rahmen ist in der Regel einzuhalten. Ausnahmen können bei mündlichen Prüfungen gemacht werden, in Absprache zwischen Prüfenden und Studierenden. Jedoch sind auch hier die Prüfungen bis zu Beginn des Folgesemesters abzuschließen. 

  • Wann kann ich mich für eine Bachelor-/Masterarbeit anmelden?

    Sie können die Bearbeitung der Abschlussarbeit beantragen, sobald Sie 

    a)  140 LP/ECTS für die Bachelorarbeit

    b) 75 LP/ECTS für die Masterarbeit

    erbracht haben. Ein entsprechendes Anmeldeformular finden sie auf der Seite der Studiengangorganisation unter "Formulare". Weitere Hinweise zur Bearbeitung einer Abschlussarbeit finden Sie dort und unter Abschluss des Studiums.

Hinweise zu Friedolin

  • Was ist Friedolin?

    Friedolin ist die Studien- und Prüfungsverwaltung im Internet an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Hier wird Ihr Studien-/Prüfungsverlauf dokumentiert. Über/mit Friedolin erfolgt u. a. die Veranstaltungsbelegung, die Prüfungsanmeldung und Noteneinsicht. Das komplette Spektrum, weitere Informationen und Benutzungshinweise finden Sie direkt auf der Friedolin Homepage und im Hilfe-Center dort.

    Prüfungsrechtlich relevant sind nur die Angaben in Friedolin!

  • Was ist die Veranstaltungsbelegung in Friedolin?

    Mit "Belegwunsch Module" nach Login in Friedolin belegen Sie einen Platz in einer Lehrveranstaltung. Die Eintragung sollte vor Vorlesungsbeginn erfolgen. Es bietet sich an, sich zuerst übe das Vorlesungsverzeichnis für Veranstaltungen anzumelden und sich danach für das Modul anzumelden, zu denen die jeweilige Veranstaltung gehört.

    Bei Parallelveranstaltungen (z. B. Übungsgruppen) können Sie mit Hilfe von Prioritätensetzung Ihre Wunschtermine angeben. Näheres dazu finden Sie in den FAQ von Friedolin.

    Achtung: Die Veranstaltungsbelegung ist nicht die Prüfungsanmeldung! Diese erfolgt separat.

Sonstiges (Exmatrikulation, BAföG, ...)

  • Was sollte ich beim Schreiben einer Abschlussarbeit beachten?

    Allgemeine Hinweise zur Erstellung von Abschlussarbeiten sind auf der Seite Studienorganisation und Abschluss des Studiums der FMI veröffentlicht. Dort finden Sie Angaben zur Gestaltung, Schrift, inhaltlichen Gliederung usw.

    Noch ein paar weitere Hilfestellungen, ungeordnet ohne Wertung:

    • Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten Thema? Sprechen Sie einen Hochschullehrer an und erkundigen sich nach möglichen Themen. Diese werden z. T. auf der Homepage des Hochschullehrers veröffentlicht. Oder fragen Sie bei den Fachschaften nach.
    • Sie möchten die Abschlussarbeit außerhalb der Fakultät schreiben? Studierende der Studiengänge Bioinformatik und Wirtschaftsmathematik (B.Sc. und M.Sc.) können ohne gesonderte Beantragung die Abschlussarbeit an der Fakultät für Biowissenschaften FBW (einschl. der zugeordneten Institute) bzw. an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät schreiben. Möchten Sie die Abschlussarbeit in einer Firma schreiben, so geben Sie das auf dem Antragsformular an. Gefordert werden Angaben zur Firma selbst und zur Qualifikation des Betreuers. Auf jeden Fall muss der Themenverantwortliche der Arbeit ein Hochschullehrer unserer Fakultät (für Satz 1 auch FBW oder Wiwi Fak.) sein. 
    • Die Abschlussarbeit kann in Word oder LaTeX geschrieben werden. Sie können z. B. im Rahmen des ASQ-Bereiches einen Kurs zum Erlernen von LaTex belegen.
    • Benötigen Sie Hilfe bei der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit, finden Sie u. a. Rat und Unterstützung im Schreibzentrum der Friedrich-Schiller-Universität.
    • Muss die Abschlussarbeit verteidigt werden? Das ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Ob die Arbeit verteidigt werden muss, steht in den Modulbeschreibungen des jeweiligen Studiengangs unter dem Modul "Bachelorarbeit" bzw. "Masterarbeit".
    • Die Abschlussarbeit wird von zwei Gutachtern bewertet. Der Erstgutachter ist in der Regel immer der Themenverantwortliche. Der Zweitgutachter wird von diesem bestimmt. Sie können gern Vorschläge machen. Die Festlegung erfolgt bei der Abgabe der Arbeit mit Ausnahme der beiden Studiengänge Bioinformatik. Hier müssen bereits bei Abgabe des Antrages auf Bearbeitung beide Gutachter bestimmt werden.
  • Muss ich mich exmatrikulieren?

    Nach Abschluss/Abbruch Ihres Studiums müssen Sie sich offiziell exmatrikulieren. Die Exmatrikulation erfolgt über ein Formblatt. Abmelden müssen Sie sich im Studien-/Prüfungsamt, bei der ThULB und der Thoska-Stelle. Anschließend geben Sie dieses Formblatt im SSZ ab.

    Wenn Sie alle anderen Prüfungsleistungen bereits erfolgreich erbracht haben, dann können Sie sich nach der Anmeldung der Abschlussarbeit und vor der Abgabe der Abschlussarbeit exmatrikulieren. Für die Abgabe der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation notwendig. Wenn Sie diese Option in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorher im Prüfungsamt beraten lassen, ob wirklich alle anderen Prüfungsleistungen ordnungsgemäß erbracht sind.

    Eine offizielle Exmatrikulation ist immer erforderlich, unabhängig vom Grund Ihrer Beendigung der Studienzeit an der Friedrich-Schiller-Universität. Sie erhalten im SSZ eine Exmatrikulationsbescheinigung für den Nachweis Ihrer Studienzeit und zur späteren Vorlage für die Rentenversicherung.  

    Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Semesterende. Beginnen Sie nach Studienende mit einer beruflichen Tätigkeit/Stipendium, muss die Exmatrikulation spätestens einen Tag vor Arbeitsaufnahme/Stipendienbeginn erfolgen.

  • Welche Regelungen gelten für den BAföG-Bescheid Formblatt 5?

    Die Bescheinigung der Fakultät (Eignungsnachweis) über die zum jeweiligen Zeitpunkt übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nach § 48 Absatz 1 Nummer 3 (BAföG - Formblatt 5) wird erteilt, wenn unten stehende Kriterien erfüllt sind:

    3. Fachsemester

    • Bachelor: Es müssen 57 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
    • LA Gymnasium: Es müssen im Fach 29 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.¹
    • LA Regelschule: Es müssen im Fach 26 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.¹

    4. Fachsemester

    • Bachelor: Es müssen 75 LP nachgewiesen. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
    • LA Gymnasium: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 38 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
    • LA Regelschule: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 35 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.

    5. Fachsemester

    • Bachelor: Es müssen 105 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
    • LA Gymnasium: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 50 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert. (*)
    • LA Regelschule: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 47 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert. (*)

    6. Fachsemester

    • Bachelor (nur Angew. Inf.): Es müssen 135 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.
    • LA Gymnasium: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 65 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.²
    • LA Regelschule: Es müssen im Fach (einschl. Fachdidaktik) 62 LP nachgewiesen werden. Bestimmte Module werden nicht gefordert.²

    Anmerkungen

    • ¹Die Fachdidaktik A kann berücksichtigt werden.
    • ²Das Praxissemester wird mit 15 LP je Fach berechnet.